Insolvenzbekanntmachung

Farbraum Druckproduktion GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Farbraum Druckproduktion GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2020, Aktenzeichen 116 IN 19/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
116 IN 19/19
Registerbezug
Saarbrücken, HRB HRB 100511
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
31.01.2020
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Vertrieb von Drucksachen aller Art, elektronische Druckvorstufe, Versand und alle im Zusammenhang mit Drucksachen stehenden Tätigkeiten, sowie der Vertrieb von Werbeartikeln und die Erbringung von Mediendienstleistungen
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 19/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100511
eingetragenen Farbraum Druckproduktion GmbH, Theodor-Heuss-Straße 9,

66130 Saarbrücken-Güdingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer

Herrn Stefan Fischer

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Staab und Kollegen, Sulzbachstraße 26, 66111 Saarbrücken

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur weiteren Berichterstattung des
Insolvenzverwalters (§ 79 InsO),

zur Beschlussfassung / Zustimmung zum

* Vergleich /Vereinbarung mit Aleksandar Burch und Dr. Jessica Mutter-Burch
über die Zahlung eines Betrages von 13.500 EUR zur Erledigung
insolvenzanfechtungsrechtlicher Rückgewähransprüche (gem. Schreiben des
Verwalters vom 27.01.2020)

* Ratenzahlungs-und Erlassvergleich mit Rita Fischer (monatlich 200 EUR über
4 Jahre) gem. Schreiben des Verwalters vom 27.01.2020

bestimmt auf

Dienstag, 18.02.2020, 08:40 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße
2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).

116 IN 19/19
Amtsgericht Saarbrücken, 31.01.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten