Insolvenzbekanntmachung
Farbraum Druckproduktion GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Farbraum Druckproduktion GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2020, Aktenzeichen 116 IN 19/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 19/19
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB HRB 100511
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 31.01.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Vertrieb von Drucksachen aller Art, elektronische Druckvorstufe, Versand und alle im Zusammenhang mit Drucksachen stehenden Tätigkeiten, sowie der Vertrieb von Werbeartikeln und die Erbringung von Mediendienstleistungen
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 19/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100511
eingetragenen Farbraum Druckproduktion GmbH, Theodor-Heuss-Straße 9,
66130 Saarbrücken-Güdingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Stefan Fischer
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab und Kollegen, Sulzbachstraße 26, 66111 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur weiteren Berichterstattung des
Insolvenzverwalters (§ 79 InsO),
zur Beschlussfassung / Zustimmung zum
* Vergleich /Vereinbarung mit Aleksandar Burch und Dr. Jessica Mutter-Burch
über die Zahlung eines Betrages von 13.500 EUR zur Erledigung
insolvenzanfechtungsrechtlicher Rückgewähransprüche (gem. Schreiben des
Verwalters vom 27.01.2020)
* Ratenzahlungs-und Erlassvergleich mit Rita Fischer (monatlich 200 EUR über
4 Jahre) gem. Schreiben des Verwalters vom 27.01.2020
bestimmt auf
Dienstag, 18.02.2020, 08:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße
2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
116 IN 19/19
Amtsgericht Saarbrücken, 31.01.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100511
eingetragenen Farbraum Druckproduktion GmbH, Theodor-Heuss-Straße 9,
66130 Saarbrücken-Güdingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Stefan Fischer
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab und Kollegen, Sulzbachstraße 26, 66111 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur weiteren Berichterstattung des
Insolvenzverwalters (§ 79 InsO),
zur Beschlussfassung / Zustimmung zum
* Vergleich /Vereinbarung mit Aleksandar Burch und Dr. Jessica Mutter-Burch
über die Zahlung eines Betrages von 13.500 EUR zur Erledigung
insolvenzanfechtungsrechtlicher Rückgewähransprüche (gem. Schreiben des
Verwalters vom 27.01.2020)
* Ratenzahlungs-und Erlassvergleich mit Rita Fischer (monatlich 200 EUR über
4 Jahre) gem. Schreiben des Verwalters vom 27.01.2020
bestimmt auf
Dienstag, 18.02.2020, 08:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße
2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
116 IN 19/19
Amtsgericht Saarbrücken, 31.01.2020