Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Fahrschule Deim UG (haftungsbeschränkt)
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Fahrschule Deim UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2026, Aktenzeichen 67b IN 224/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 224/22
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 173430
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 22.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 2.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Fahrschule.
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173430 eingetragenen Fahrschule Deim UG (haftungsbeschränkt), Wendenstraße 435, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Deim,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 84.429,01 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 4.232,85 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters.
67b IN 224/22
Amtsgericht Hamburg, 22.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173430 eingetragenen Fahrschule Deim UG (haftungsbeschränkt), Wendenstraße 435, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Deim,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 84.429,01 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 4.232,85 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters.
67b IN 224/22
Amtsgericht Hamburg, 22.05.2026