Forderungsprüfung
Fahrschule Deim UG (haftungsbeschränkt)
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Fahrschule Deim UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.06.2024, Aktenzeichen 67b IN 224/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 224/22
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 173430
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 21.06.2024
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 2.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Fahrschule.
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173430 eingetragenen Fahrschule Deim UG (haftungsbeschränkt), Wendenstraße 435, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Deim
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 450 niedergelegt.
67b IN 224/22
Amtsgericht Hamburg, 20.06.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173430 eingetragenen Fahrschule Deim UG (haftungsbeschränkt), Wendenstraße 435, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Deim
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 450 niedergelegt.
67b IN 224/22
Amtsgericht Hamburg, 20.06.2024