Masseunzulänglichkeit
Fahrschule Blume GmbH
Mettmann
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Fahrschule Blume GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 504 IN 123/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 123/25
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 30953
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Ausbildung von Fahrschülern gemäß der Fahrschülerausbildungsverordnung.
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 123/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30953 eingetragenen Fahrschule Blume GmbH, Johannes-Flintrop-Straße 55, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jaqueline Blume, Lavalplatz 12, 40822 Mettmann
ist am 01.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 123/25
Amtsgericht Wuppertal, 06.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30953 eingetragenen Fahrschule Blume GmbH, Johannes-Flintrop-Straße 55, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jaqueline Blume, Lavalplatz 12, 40822 Mettmann
ist am 01.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 123/25
Amtsgericht Wuppertal, 06.10.2026