Masseunzulänglichkeit

Fahrschule Blume GmbH

Mettmann

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Fahrschule Blume GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 504 IN 123/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 123/25
Registerbezug
Wuppertal, HRB 30953
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Ausbildung von Fahrschülern gemäß der Fahrschülerausbildungsverordnung.
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 123/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30953 eingetragenen Fahrschule Blume GmbH, Johannes-Flintrop-Straße 55, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jaqueline Blume, Lavalplatz 12, 40822 Mettmann

ist am 01.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

504 IN 123/25
Amtsgericht Wuppertal, 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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