Sicherungsmaßnahme

Erst-Kontakt GmbH

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Erst-Kontakt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 504 IN 70/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 70/26
Registerbezug
Wuppertal, HRB 35813
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Neukundengenerierung durch telefonische Kaltakquise sowie ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden oder dem Zweck des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 70/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 35813 eingetragenen Erst-Kontakt GmbH, Bochumer Str. 12, 42279 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jonathan-Princy Boketshu, Oldenburgstr. 13, 42389 Wuppertal und Herrn Ahmad Elhaj, Bendahler Str. 76, 42285 Wuppertal

sind die am 11.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 06.11.2026 aufgehoben worden.
Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Simon Beckschäfer über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.

504 IN 70/26
Amtsgericht Wuppertal, 06.11.2026

Verfahrensverlauf

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