Sicherungsmaßnahme

Fahrrad Magdeburg Büchner GmbH

Magdeburg

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Fahrrad Magdeburg Büchner GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.02.2026, Aktenzeichen 340 IN 542/25 (381).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 542/25 (381)
Registerbezug
Stendal, HRB 21542
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
02.02.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.100 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Einzelhandel mit Fahrrädern, der Verleih von Fahrrädern sowie der Einzelhandel mit Ersatzteilen, Zubehör, Sportkleidung und Accessoires sowie die Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

340 IN 542/25 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fahrrad Magdeburg Büchner GmbH, Hasselbachstraße 8, 39104 Magdeburg, Der Einzelhandel mit Fahrrädern, der Verleih von Fahrrädern sowie der Einzelhandel mit Ersatzteilen, Zubehör, Sportkleidung und Accessoires sowie die Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen (AG Stendal, HRB 21542), vertreten durch: Toralf Büchner, Möwenweg 53, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Sachwalter zusätzlich zu der am 16.12.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg einsehbar.
Amtsgericht Magdeburg,
30.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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