Sicherungsmaßnahme

Fahrrad Magdeburg Büchner GmbH

Magdeburg

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Fahrrad Magdeburg Büchner GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2025, Aktenzeichen 340 IN 542/25 (381).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 542/25 (381)
Registerbezug
Stendal, HRB 21542
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
16.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Sachwalter
Rüdiger Bauch
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.100 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Einzelhandel mit Fahrrädern, der Verleih von Fahrrädern sowie der Einzelhandel mit Ersatzteilen, Zubehör, Sportkleidung und Accessoires sowie die Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

340 IN 542/25 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fahrrad Magdeburg Büchner GmbH, Hasselbachstraße 8, 39104 Magdeburg, Der Einzelhandel mit Fahrrädern, der Verleih von Fahrrädern sowie der Einzelhandel mit Ersatzteilen, Zubehör, Sportkleidung und Accessoires sowie die Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen (AG Stendal, HRB 21542), vertr. d.: Toralf Büchner, Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 16.12.2025 um 10.40 Uhr Folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Magdeburg, 16.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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