Restschuldbefreiung
Fahl, Jens
Altena (Westf.)
Das Amtsgericht Hagen hat zur Fahl, Jens eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2025, Aktenzeichen 106 IN 23/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 106 IN 23/20
- Registerbezug
- Iserlohn, HRA 3778
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.09.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 23/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Fahl, Hagener Str. 10, 58762 Altena (Westf.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 3778 eingetragenen Firma Hermann Schmidt e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.10.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 aus.
106 IN 23/20
Amtsgericht Hagen, 26.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Fahl, Hagener Str. 10, 58762 Altena (Westf.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 3778 eingetragenen Firma Hermann Schmidt e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.10.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 aus.
106 IN 23/20
Amtsgericht Hagen, 26.09.2025