Forderungsprüfung
Fahl, Jens
Altena (Westf.)
Das Amtsgericht Hagen hat zur Fahl, Jens eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2020, Aktenzeichen 106 IN 23/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 106 IN 23/20
- Registerbezug
- Iserlohn, HRA HRA 3778
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.06.2020
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 23/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Fahl, geboren am 24.04.1975, geschäftlich: Hagener Str. 10,
58762 Altena (Westf.), privat: Am Richtpfad 29, 58762 Altena (Westf.), Inhaber
der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 3778 eingetragenen
Firma Hermann Schmidt e. K.
Die angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der
Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§
177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 14.07.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen,
Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich
pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer
Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so
hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag
bestreitet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
106 IN 23/20
Amtsgericht Hagen, 09.06.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Fahl, geboren am 24.04.1975, geschäftlich: Hagener Str. 10,
58762 Altena (Westf.), privat: Am Richtpfad 29, 58762 Altena (Westf.), Inhaber
der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 3778 eingetragenen
Firma Hermann Schmidt e. K.
Die angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der
Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§
177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 14.07.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen,
Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich
pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer
Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so
hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag
bestreitet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
106 IN 23/20
Amtsgericht Hagen, 09.06.2020