Forderungsprüfung
F.P.D.S. GmbH
Neuschönau
Das Amtsgericht Passau hat zur F.P.D.S. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.04.2024, Aktenzeichen IN 245/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Passau
- Aktenzeichen
- IN 245/18
- Registerbezug
- Passau, HRB 9504
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 05.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 245/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
F.P.D.S. GmbH, Kaiserstraße 19, 94556 Neuschönau, vertreten durch den Geschäftsführer Schickaneder Markus
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 9504
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 66 - 86 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 05.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
F.P.D.S. GmbH, Kaiserstraße 19, 94556 Neuschönau, vertreten durch den Geschäftsführer Schickaneder Markus
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 9504
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 66 - 86 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 05.04.2024