Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

EXACTA-FENSTER-BAU Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur EXACTA-FENSTER-BAU Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.07.2019, Aktenzeichen 502 IN 170/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 170/18
Registerbezug
Düsseldorf, HRB HRB 452
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.07.2019
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1948
Stammkapital
255.645,94 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung von Fenstern sowie der Handel mit Fensterhölzern, Fenstern, Türen, Beschlägen und verwandten Erzeugnissen. Die Gesellschaft kann sich zur Herstellung der Fenster auch fremder Betriebe bedienen, sie kann sich an Unternehmen gleicher Art beteiligen und hat das Recht, Grundstücke zum Zwecke ihres Geschäftsbetriebes zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 170/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 452 eingetragenen
EXACTA-FENSTER-BAU Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Briedestr. 15-17,
40599 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen
Klauer

wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael
Bremen, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Vergütung
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 %
unterliegen
Zwischensumme
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von
Endbetrag

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für
seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§
21, 63 InsO).

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und
den Vergütungsantrag vom 24.06.2019 verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf
statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder
das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von
200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/
Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.

Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227
Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO
möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1,
2.Hbs. InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen
werden.

502 IN 170/18
Amtsgericht Düsseldorf, 19.07.2019

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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