Sicherungsmaßnahme
EXACTA-FENSTER-BAU Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur EXACTA-FENSTER-BAU Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.12.2018, Aktenzeichen 502 IN 170/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 170/18
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB HRB 452
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.12.2018
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Michael Bremen
- Im Handelsregister seit
- 1948
- Stammkapital
- 255.645,94 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung von Fenstern sowie der Handel mit Fensterhölzern, Fenstern, Türen, Beschlägen und verwandten Erzeugnissen. Die Gesellschaft kann sich zur Herstellung der Fenster auch fremder Betriebe bedienen, sie kann sich an Unternehmen gleicher Art beteiligen und hat das Recht, Grundstücke zum Zwecke ihres Geschäftsbetriebes zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 170/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 452 eingetragenen
EXACTA-FENSTER-BAU Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Briedestr. 15-17,
40599 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen
Klauer
ist am 10.12.2018, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Bremen,
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 170/18
Amtsgericht Düsseldorf, 10.12.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 452 eingetragenen
EXACTA-FENSTER-BAU Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Briedestr. 15-17,
40599 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen
Klauer
ist am 10.12.2018, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Bremen,
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 170/18
Amtsgericht Düsseldorf, 10.12.2018