Insolvenzplan

EV Work Edition GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur EV Work Edition GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.01.2026, Aktenzeichen 67b IN 197/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 197/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 157135
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
22.01.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Sven Hentschel
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das Erbringen von Büro,- Konferenz,- Event- und Co-Working-Dienstleistungen in angemieteten Büroräumen für andere Unternehmer.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 197/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157135 eingetragenen EV Work Edition GmbH, Vancouverstraße 2 a, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Danielle Alix Schindler und Herrn Andreas Mayer

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 15.01.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 23.02.2026, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

67b IN 197/25
Amtsgericht Hamburg, 22.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzplan
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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