Vergütungsfestsetzung

eurosolid energy GmbH & Co. KG

Leonberg

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat zur eurosolid energy GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 6 IN 330/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 330/18
Registerbezug
Stuttgart, HRA 725104
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
30.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

6 IN 330/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

eurosolid energy GmbH & Co. KG, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg,
vertreten durch die Komplementärin EUROSOLID Beteiligungs GmbH,
Neue Ramtelstr. 28, 71229 Leonberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 725104
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.524.467,24 EUR zugrunde.
Es wird außerdem eine Mehrvergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV aus einer Berechnungsgmasse von insgesamt 17.741.828,94 EUR zur Festsetzung beantragt (Berechnungsgrundlage ohne Absonderungen: 2.524.467,24 EUR, Berechnungsgrundlage mit Absonderungen: 17.741.828,94 EUR).
Die Mehrvergütung wird begrenzt durch die hälftigen Feststellungskostenbeiträge.
Die Summe der Feststellungskostenbeiträge beträgt 510.662,12 EUR.
Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 100 % auf die Regelvergütung geltend gemacht.
Hiervon entfallen auf die Mehrarbeit im Rahmen der Betriebsfortführung 75 % vor Durchführung der Vergleichsberechnung bzw. 44,11 % nach Durchführung der Vergleichsberechnung.
Weitere 25 % Zuschlag entfallen auf den Mehraufwanf für den Abschluss und die Abwicklung der Verwertungsvereinbarungen, 25 % Zuschlag auf besondere Schwierigkeiten bei der Vermögensverwertung, 10 % Zuschlag auf die Mehrarbeit durch die Konzernverflechtung und 15 % Zuschlag auf den Mehraufwand für die Prüfung von 522 Forderungsanmeldungen.
Bei Gesamtbetrachtung aller zuschlagsbegründenden Tatsachen wird vom Insolvenzverwalter ein Zuschlag von insgesamt 100 % beantragt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale von 30 % auf die Regelvergütung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Für die Gläubiger besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag innerhalb derselben Frist von zwei Wochen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Eröffnung des Verfahrens