Insolvenzbekanntmachung
eurosolid energy GmbH & Co. KG
Leonberg
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat zur eurosolid energy GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.01.2020, Aktenzeichen 6 IN 330/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 6 IN 330/18
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 725104
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 23.01.2020
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
6 IN 330/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
eurosolid energy GmbH & Co. KG, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg,
vertreten durch die Komplementärin EUROSOLID Beteiligungs GmbH,
Neue Ramtelstr. 28, 71229 Leonberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 725104
- Schuldnerin -
in Kategorie "Termine"
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
1. zur Veräußerung des nachfolgend näher aufgeführten Grundbesitzes nebst
darauf
befindlicher Solaranlagen an besonders Interessierte gemäß § 162 InsO,
insbesondere an Unternehmen, an welchen die Stuttgarter Lebens-
versicherung a.G. beteiligt ist, zu einem Mindestkaufpreis von 9.150.000,00 €:
a) Grundbesitz eingetragen beim Amtsgericht Stralsund im Grundbuch von
Altenpleen in Blatt 40011
b) Grundbesitz eingetragen beim Amtsgericht Neubrandenburg im Grundbuch von
Groß Miltzow in Blatt 1289
c) Grundbesitz eingetragen beim Amtsgericht Pasewalk im Grundbuch von
Ueckermünde in Blatt 6177
2. zur Veräußerung und Abtretung der im Grundbuch von Rüdersdorf bei Berlin,
Amtsgericht Strausberg, Blatt 2246 in Abt. III eingetragenen Grundpfandrechte
nebst gesicherter Forderungen gemäß § 160 InsO zu einem Kaufpreis von
170.000,00 €
wird bestimmt auf
Montag, 10.02.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28,
71638 Ludwigsburg
Der Insolvenzverwalter wird nach § 8 Abs. 3 Satz 1 InsO mit der Zustellung der
Terminsladung an die Gläubiger beauftragt.
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO
angefertigten Vermerke
unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen, § 8 Abs. 3 Satz 3 InsO.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 23.01.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
eurosolid energy GmbH & Co. KG, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg,
vertreten durch die Komplementärin EUROSOLID Beteiligungs GmbH,
Neue Ramtelstr. 28, 71229 Leonberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 725104
- Schuldnerin -
in Kategorie "Termine"
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
1. zur Veräußerung des nachfolgend näher aufgeführten Grundbesitzes nebst
darauf
befindlicher Solaranlagen an besonders Interessierte gemäß § 162 InsO,
insbesondere an Unternehmen, an welchen die Stuttgarter Lebens-
versicherung a.G. beteiligt ist, zu einem Mindestkaufpreis von 9.150.000,00 €:
a) Grundbesitz eingetragen beim Amtsgericht Stralsund im Grundbuch von
Altenpleen in Blatt 40011
b) Grundbesitz eingetragen beim Amtsgericht Neubrandenburg im Grundbuch von
Groß Miltzow in Blatt 1289
c) Grundbesitz eingetragen beim Amtsgericht Pasewalk im Grundbuch von
Ueckermünde in Blatt 6177
2. zur Veräußerung und Abtretung der im Grundbuch von Rüdersdorf bei Berlin,
Amtsgericht Strausberg, Blatt 2246 in Abt. III eingetragenen Grundpfandrechte
nebst gesicherter Forderungen gemäß § 160 InsO zu einem Kaufpreis von
170.000,00 €
wird bestimmt auf
Montag, 10.02.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28,
71638 Ludwigsburg
Der Insolvenzverwalter wird nach § 8 Abs. 3 Satz 1 InsO mit der Zustellung der
Terminsladung an die Gläubiger beauftragt.
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO
angefertigten Vermerke
unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen, § 8 Abs. 3 Satz 3 InsO.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 23.01.2020