Sicherungsmaßnahme

EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft

Solingen

Das Amtsgericht Hamburg hat zur EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2025, Aktenzeichen 67g IN 334/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 334/25
Registerbezug
Wuppertal, HRB 21088
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
29.10.2025
Rechtsform
AG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Morgen
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
500.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Ver- und Ankauf im In- und Ausland auf internationaler Ebene sowie die Vermietung von Automobilen sowie die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen gegen Entgelt, die dem Betrieb von Autovermietungsunternehmen zu dienen geeignet sind, insbesondere die Vermittlung von Ein- und Verkäufen von Kraftfahrzeugen, die Abwicklung von "Ein-Weg-Mieten", die Rückführung von Kraftfahrzeugen, die Gemei …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 334/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21088 eingetragenen EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jannis Hilgerloh, Herrn Marcus Hungerkamp, Frau Nima Kalantari, Herrn Jens-Etik Hilgerloh und Herrn Marco Rehberg

Geschäftszweig: Der Ver- und Ankauf im In- und Ausland auf internationaler Ebene sowie die Vermietung von Automobilen etc.

ist am 28.10.2025, um 17:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 334/25
Amtsgericht Hamburg, 28.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten