Masseunzulänglichkeit
EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft
Solingen
Das Amtsgericht Hamburg hat zur EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.01.2026, Aktenzeichen 67g IN 334/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 334/25
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 21088
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 21.01.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 500.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Ver- und Ankauf im In- und Ausland auf internationaler Ebene sowie die Vermietung von Automobilen sowie die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen gegen Entgelt, die dem Betrieb von Autovermietungsunternehmen zu dienen geeignet sind, insbesondere die Vermittlung von Ein- und Verkäufen von Kraftfahrzeugen, die Abwicklung von "Ein-Weg-Mieten", die Rückführung von Kraftfahrzeugen, die Gemei …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 334/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21088 eingetragenen EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jannis Hilgerloh, Herrn Marcus Hungerkamp, Frau Nima Kalantari, Herrn Jens-Etik Hilgerloh und Herrn Marco Rehberg
ist am 02.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67g IN 334/25
Amtsgericht Hamburg, 20.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21088 eingetragenen EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jannis Hilgerloh, Herrn Marcus Hungerkamp, Frau Nima Kalantari, Herrn Jens-Etik Hilgerloh und Herrn Marco Rehberg
ist am 02.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67g IN 334/25
Amtsgericht Hamburg, 20.01.2026