Sicherungsmaßnahme

Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf

Schermbeck

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 620 IN 1851/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1851/26
Registerbezug
Duisburg, HRB 25097
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Jan-Philipp Hoos
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
52.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Geräten und sonstigen Produkten für die Freizeitgestaltung im Garten und für den Gartenbau im allgemeinen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1851/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25097 eingetragenen Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf, Alte Poststraße 121, 46514 Schermbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sören Affeld, Am Altenbruch 66, 40822 Mettmann

ist am 04.08.2026, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

620 IN 1851/26
Amtsgericht Duisburg, 04.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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