Insolvenzbekanntmachung

Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac

Bad Homburg v. d.Höhe

Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat zur Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 61 IN 48/22 De.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 48/22 De
Registerbezug
Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 11308
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
14.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

61 IN 48/22 De: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac, Rind´sche Stiftstraße 32, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11308), ist am 10.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 10.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens