Insolvenzbekanntmachung
Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac
Bad Homburg v. d.Höhe
Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat zur Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.05.2026, Aktenzeichen 61 IN 48/22 De.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 48/22 De
- Registerbezug
- Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 11308
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 13.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
61 IN 48/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethon Capital Investors GmbH vertr.d.d. GF Benjamin Ho-Dac, Rind´sche Stiftstraße 32, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11308), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.640,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.04.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.640,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.04.2026