Insolvenzbekanntmachung

EST Elbe Schiffstreuhand GmbH & Co. KG

Meppen

Das Amtsgericht Meppen hat zur EST Elbe Schiffstreuhand GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 73/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meppen
Aktenzeichen
9 IN 73/19
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205007
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

9 IN 73/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EST Elbe Schiffstreuhand GmbH & Co. KG, Schlagbrückener Weg 25, 49716 Meppen (AG Osnabrück, HRA 205007), vertr. d.: 1. Elbe Emissionen Verwaltungs GmbH, Schlagbrückener Weg 25, 49716 Meppen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karsten Opitz, Schlagbrückener Weg 25, 49716 Meppen, (Geschäftsführer), ist am 07.10.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 07.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Eröffnung des Verfahrens
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