Insolvenzbekanntmachung
EST Elbe Schiffstreuhand GmbH & Co. KG
Meppen
Das Amtsgericht Meppen hat zur EST Elbe Schiffstreuhand GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2026, Aktenzeichen 9 IN 73/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meppen
- Aktenzeichen
- 9 IN 73/19
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205007
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
9 IN 73/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EST Elbe Schiffstreuhand GmbH & Co. KG, Schlagbrückener Weg 25, 49716 Meppen (AG Osnabrück, HRA 205007), vertr. d.: 1. Elbe Emissionen Verwaltungs GmbH, Schlagbrückener Weg 25, 49716 Meppen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karsten Opitz, Schlagbrückener Weg 25, 49716 Meppen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 01.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Meppen, 06.08.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 01.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Meppen, 06.08.2026