Vergütungsfestsetzung

ESIM Vertriebs GmbH

Eschborn

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ESIM Vertriebs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 1577/25 E-5-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1577/25 E-5-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 138300
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
06.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vertrieb von Zwischen- und Endprodukten für die agrochemische Industrie und spezialchemische Anwendungen im In- und Ausland.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Frankfurt am Main 17.06.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 1577/25 E-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300), vertreten durch: Dr. Frank Wegener, Schermbeck, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter als Vorschuss auf die Vergütung festgesetzt:
Vergütung EUR x
Umsatzsteuer EUR x
Summe EUR x
Der Entnahme aus der Insolvenzmasse wird zugestimmt. Der bewilligte Vorschuss ist auf die endgültige Vergütung anzurechnen.
Gründe:
Die gesetzlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gemäß § 9 InsVV liegen vor, sodass der Vorschuss in der festgesetzten Höhe zu gewähren ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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