Vergütungsfestsetzung
ESG Screen17 GmbH
Frankfurt am main
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur ESG Screen17 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 3610 IN 3530/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3610 IN 3530/25
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 108008
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3610 IN 3530/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESG Screen17 GmbH,
vertreten durch d. Geschäftsführer,
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 108008
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 08.06.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 11 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 70 % für konzernrechtliche Verflechtungen, 4-monatige Betriebsfortführung ohne Übererlös und umfangreiche Sanierungsbemühungen beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESG Screen17 GmbH,
vertreten durch d. Geschäftsführer,
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 108008
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 08.06.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 11 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 70 % für konzernrechtliche Verflechtungen, 4-monatige Betriebsfortführung ohne Übererlös und umfangreiche Sanierungsbemühungen beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.06.2026