Abweisung mangels Masse
ESC Ingenieurgesellschaft für Softwareentwicklung mbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der ESC Ingenieurgesellschaft für Softwareentwicklung mbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 67b IN 229/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 229/23
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36270
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 229/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 36270 eingetragenen ESC Ingenieurgesellschaft für Softwareentwicklung mbH, Mühlenstieg 9, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Amin Jacobi
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Unternehmensberatung im Hinblick auf DV-Anlagen und Programme, die Durchführung von Schulungen für Programmierung und EDV-Anwendung u.a.
ist der am 03.11.2023 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 30.10.2023 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 01.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
67b IN 229/23
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 36270 eingetragenen ESC Ingenieurgesellschaft für Softwareentwicklung mbH, Mühlenstieg 9, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Amin Jacobi
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Unternehmensberatung im Hinblick auf DV-Anlagen und Programme, die Durchführung von Schulungen für Programmierung und EDV-Anwendung u.a.
ist der am 03.11.2023 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 30.10.2023 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 01.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
67b IN 229/23
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2026