Sicherungsmaßnahme

Erwitter Energiedienstleistung für soziale Einrichtungen GmbH

Erwitte

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Erwitter Energiedienstleistung für soziale Einrichtungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2025, Aktenzeichen 97 IN 100/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 100/25
Registerbezug
Paderborn, HRB 14781
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.07.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Yorck Tilman Streitbörger
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Versorgung diverser Liegenschaften, insbesondere solche von sozialen Einrichtungen, mit Strom, Gas und die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne von Energieberatung und das Energiemanagement für diverse Gesellschaften sowie Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen im Bereich der Energie- und Medienversorgung.
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 100/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der Erwitter Energiedienstleistung für soziale Einrichtungen GmbH, Kreilmannstr. 20, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Fahle, Kreilmanstr. 20, 59597 Erwitte

ist am 02.07.2025, um 13:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

97 IN 100/25
Amtsgericht Paderborn, 02.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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