Forderungsprüfung
Erntebrot GmbH
Döbeln
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Erntebrot GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.05.2025, Aktenzeichen 319 IN 1879/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 319 IN 1879/22
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 101767
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 14.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 319 IN 1879/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erntebrot GmbH, Harthaer Straße 28, 04720 Döbeln, Amtsgericht Chemnitz , HRB 101767
vertreten durch den Geschäftsführer Dominic Asche
vertreten durch den Geschäftsführer Gunnar Hopfe
ergeht am 13.05.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.07.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Thomas Beck zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 319 IN 1879/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erntebrot GmbH, Harthaer Straße 28, 04720 Döbeln, Amtsgericht Chemnitz , HRB 101767
vertreten durch den Geschäftsführer Dominic Asche
vertreten durch den Geschäftsführer Gunnar Hopfe
ergeht am 13.05.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.07.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Thomas Beck zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.