Forderungsprüfung
Ernst Rehfuß Werkzeugbau GmbH
Balingen
Das Amtsgericht Hechingen hat zur Ernst Rehfuß Werkzeugbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 295/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 295/25
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 411130
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
10 IN 295/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ernst Rehfuß Werkzeugbau GmbH, Isinger Straße 27, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Zimmermann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 411130
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kästle, Sauter, Dr. jur. Hattler & Kollegen GbR, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 54911/19 A09
1. Die Prüfung der bis 18.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27- 36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ernst Rehfuß Werkzeugbau GmbH, Isinger Straße 27, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Zimmermann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 411130
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kästle, Sauter, Dr. jur. Hattler & Kollegen GbR, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 54911/19 A09
1. Die Prüfung der bis 18.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27- 36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 18.09.2026