Forderungsprüfung

ERMA CLEAN TOKSOY GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur ERMA CLEAN TOKSOY GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.06.2020, Aktenzeichen 70c IN 191/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 191/19
Registerbezug
Köln, HRB HRB 50688
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.06.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 50688 eingetragenen ERMA
CLEAN TOKSOY GmbH, Zum Dammfelde 1 a, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Musa Toksoy, Hauptstr. 55, 50859 Köln

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch
nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag
ist

Donnerstag,der 10.09.2020.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
ab dem 10.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.

Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 191/19
Amtsgericht Köln, 10.06.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme