Eröffnung des Verfahrens
equitycom GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der equitycom GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 1190/26 E-6-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1190/26 E-6-5
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 140100
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 1190/26 E-6-5 Am 01.09.2026 um 08:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren equitycom GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 140100),
vertreten durch:
Guido Abraham, Rua Faria Guimaraes 80 Casa 3, 4000-202 Porto, PORTUGAL, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.09.2026
vertreten durch:
Guido Abraham, Rua Faria Guimaraes 80 Casa 3, 4000-202 Porto, PORTUGAL, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.09.2026