Forderungsprüfung

Engel & Bengel Kosmetik GmbH

Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat zur Engel & Bengel Kosmetik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2020, Aktenzeichen 401 IN 951/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 951/20
Registerbezug
Leipzig, HRB 36792
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
24.08.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 401 IN 951/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel & Bengel Kosmetik GmbH,
Karl-Liebknecht-Straße 127, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36792
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Wenke
vertreten durch den Geschäftsführer Ramon Jäckel

- wurde am 21.08.2020 um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist:

Frau Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Schwamberger, Käthe-Kollwitz-Straße 9, 04109
Leipzig, Telefax: 0341 910 471 0 Telefon geschäftlich: 0341 910 470 Email
geschäftlich: eckert-leipzig@rae-eckert.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
25.09.2020 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
oder

|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin

|die Wahl eines Gläubigerausschusses und

|die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
26.10.2020 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64
schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

401 IN 951/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 24.08.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung