Forderungsprüfung
Engel & Bengel Kosmetik GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Engel & Bengel Kosmetik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen 401 IN 951/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 951/20
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 36792
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 20.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 951/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel & Bengel Kosmetik GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 127, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36792
vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Wenke, Ramon Jäckel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 401 IN 951/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel & Bengel Kosmetik GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 127, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36792
vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Wenke, Ramon Jäckel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.