Insolvenzbekanntmachung
Energie-Montagen GmbH
Wolfratshausen
Das Amtsgericht Wolfratshausen hat zur Energie-Montagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.08.2022, Aktenzeichen IN 103/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 103/19
- Registerbezug
- München, HRB 224909
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.08.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 103/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Energie-Montagen GmbH, Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 23, 82515 Wolfratshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lazarevic Danijel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 224909
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung des außergerichtlich abgeschlossenen Vergleichs mit der Kellner Telecom GmbH über die Abgeltung der noch nicht fälligen Sicherheitseinbehalte für die Jahre 2022 - 2024 durch eine Einmalzahlung
wird bestimmt auf
Montag, 26.09.2022, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 02.08.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Energie-Montagen GmbH, Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 23, 82515 Wolfratshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lazarevic Danijel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 224909
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung des außergerichtlich abgeschlossenen Vergleichs mit der Kellner Telecom GmbH über die Abgeltung der noch nicht fälligen Sicherheitseinbehalte für die Jahre 2022 - 2024 durch eine Einmalzahlung
wird bestimmt auf
Montag, 26.09.2022, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 02.08.2022