Forderungsprüfung
Energie-Montagen GmbH
Wolfratshausen
Das Amtsgericht Wolfratshausen hat zur Energie-Montagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen IN 103/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 103/19
- Registerbezug
- München, HRB 224909
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 103/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Energie-Montagen GmbH, Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 23, 82515 Wolfratshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lazarevic Danijel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 224909
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 06.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Energie-Montagen GmbH, Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 23, 82515 Wolfratshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lazarevic Danijel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 224909
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 06.05.2026