Forderungsprüfung
ENB Bodentechnik GmbH
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur ENB Bodentechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2019, Aktenzeichen 548 IN 825/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 825/19
- Registerbezug
- Dresden, HRB 26564
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 14.08.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 825/19
534/546 IN 825/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENB Bodentechnik GmbH,
Österreicher Straße 32a, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 26564
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Scholz
- wurde am 13.08.2019 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christian Krösch, Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden, Email
geschäftlich: dresden@slk-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 563 4067
0 Telefax: 0351563 4067 19
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
23.09.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
04.11.2019 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 825/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 14.08.2019
534/546 IN 825/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENB Bodentechnik GmbH,
Österreicher Straße 32a, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 26564
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Scholz
- wurde am 13.08.2019 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christian Krösch, Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden, Email
geschäftlich: dresden@slk-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 563 4067
0 Telefax: 0351563 4067 19
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
23.09.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
04.11.2019 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 825/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 14.08.2019