Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
ENA Hoch- und Tiefbau GmbH
Gifhorn
Das Amtsgericht Gifhorn hat zur ENA Hoch- und Tiefbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 35 IN 142/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 142/26
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205462
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 06.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
35 IN 142/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENA Hoch- und Tiefbau GmbH, vertr. d.d. GF, Gerhard-Fieseler-Str. 5, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 205462), vertr. d.: Goran Milenkovic, Tempelhofer Str. 1, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 05.08.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 05.08.2026