Insolvenzbekanntmachung
EMS GmbH
Rendsburg
Das Amtsgericht Neumünster hat zur EMS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2022, Aktenzeichen 92 IN 29/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neumünster
- Aktenzeichen
- 92 IN 29/20
- Registerbezug
- Kiel, HRB 18017 KI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 13.07.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
92 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMS GmbH, Lundener Straße 8, 24768 Rendsburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Ferit Boulmpoul, Emil Ognyanov und Eliz Osman
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 18017 KI
- Schuldnerin -
Beschluss:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer Boulmpoul in Höhe von 7.000,00 € (Raten von 300,00 € monatlich) zur Abgeltung der Ansprüche aus der Einzahlung des Stammkapitals sowie der Geschäftsführerhaftung
wird bestimmt auf
Dienstag, 09.08.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal B 031, Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 11.07.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMS GmbH, Lundener Straße 8, 24768 Rendsburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Ferit Boulmpoul, Emil Ognyanov und Eliz Osman
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 18017 KI
- Schuldnerin -
Beschluss:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer Boulmpoul in Höhe von 7.000,00 € (Raten von 300,00 € monatlich) zur Abgeltung der Ansprüche aus der Einzahlung des Stammkapitals sowie der Geschäftsführerhaftung
wird bestimmt auf
Dienstag, 09.08.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal B 031, Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 11.07.2022