Insolvenzbekanntmachung
EMS GmbH
Rendsburg
Das Amtsgericht Neumünster hat zur EMS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2022, Aktenzeichen 92 IN 29/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neumünster
- Aktenzeichen
- 92 IN 29/20
- Registerbezug
- Kiel, HRB 18017 KI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 09.09.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
92 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMS GmbH, Lundener Straße 8, 24768 Rendsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ferit Boulmpoul, Emil Ognyanov und Eliz Osman
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 18017 KI
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer Osman in Höhe von 5.000,00 € (Raten von 300,00 € monatlich) zur Abgeltung der Ansprüche aus der Einzahlung des Stammkapitals sowie der Geschäftsführerhaftung
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.10.2022 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Eine Stimmabgabe unter einer Bedingung ist nicht zulässig. Bitte verwenden Sie den zur Verfügung gestellten Stimmzettel und reichen Sie diesen unter Angaben der Nummer Ihrer Forderung in der Tabelle und im Original unterschrieben zur Akte zurück.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Erklärungen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Es besteht für jeden Gläubigerstimmrecht in Höhe seiner zur Tabelle festgestellten Forderung. Bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses wird die Summenmehrheit ermittelt.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 08.09.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMS GmbH, Lundener Straße 8, 24768 Rendsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ferit Boulmpoul, Emil Ognyanov und Eliz Osman
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 18017 KI
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer Osman in Höhe von 5.000,00 € (Raten von 300,00 € monatlich) zur Abgeltung der Ansprüche aus der Einzahlung des Stammkapitals sowie der Geschäftsführerhaftung
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.10.2022 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Eine Stimmabgabe unter einer Bedingung ist nicht zulässig. Bitte verwenden Sie den zur Verfügung gestellten Stimmzettel und reichen Sie diesen unter Angaben der Nummer Ihrer Forderung in der Tabelle und im Original unterschrieben zur Akte zurück.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Erklärungen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Es besteht für jeden Gläubigerstimmrecht in Höhe seiner zur Tabelle festgestellten Forderung. Bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses wird die Summenmehrheit ermittelt.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 08.09.2022