Insolvenzbekanntmachung
ELS Energieeffiziente Lichtsysteme GmbH & Co. KG
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur ELS Energieeffiziente Lichtsysteme GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.12.2020, Aktenzeichen 43 IN 694/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 694/18
- Registerbezug
- Bielefeld, HRA HRA 15714
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.12.2020
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 694/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15714 eingetragenen
ELS Energieeffiziente Lichtsysteme GmbH & Co. KG, Piderits Bleiche 17, 33689
Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die ELS Verwaltungs GmbH, Piderits Bleiche 19 a, 33689 Bielefeld, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Hans Detlef Meyer, Ströher Str. 26, 33803
Steinhagen und Michael Köster-Leeuw, Rügenwalder Weg 1 a, 33803 Steinhagen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.01.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den
nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO), hier: Annahme des Vergleichsangebotes des Herrn Detlef Meyer, Wegen der
näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 02.12.2020 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag nebst einer Abschrift der ausgehandelten Vergleichsvereinbarung ist
diesem Beschluss beigefügt.
Zudem kann der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld,
Zimmer Nr. 4.127 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 694/18
Amtsgericht Bielefeld, 09.12.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15714 eingetragenen
ELS Energieeffiziente Lichtsysteme GmbH & Co. KG, Piderits Bleiche 17, 33689
Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die ELS Verwaltungs GmbH, Piderits Bleiche 19 a, 33689 Bielefeld, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Hans Detlef Meyer, Ströher Str. 26, 33803
Steinhagen und Michael Köster-Leeuw, Rügenwalder Weg 1 a, 33803 Steinhagen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.01.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den
nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO), hier: Annahme des Vergleichsangebotes des Herrn Detlef Meyer, Wegen der
näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 02.12.2020 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag nebst einer Abschrift der ausgehandelten Vergleichsvereinbarung ist
diesem Beschluss beigefügt.
Zudem kann der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld,
Zimmer Nr. 4.127 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 694/18
Amtsgericht Bielefeld, 09.12.2020