Sicherungsmaßnahme

ELS Energieeffiziente Lichtsysteme GmbH & Co. KG

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur ELS Energieeffiziente Lichtsysteme GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.09.2018, Aktenzeichen 43 IN 694/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 694/18
Registerbezug
Bielefeld, HRA HRA 15714
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
13.09.2018
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Manuel Sack
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 694/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15714 eingetragenen
ELS Energieeffiziente Lichtsysteme GmbH & Co. KG, Piderits Bleiche 17, 33689
Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die ELS Verwaltungs GmbH, Piderits Bleiche 19 a, 33689 Bielefeld, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Detlef Meyer, Antilopenweg 15, 33659
Bielefeld und Michael Köster-Leeuw, Rügenwalder Weg 1 a, 33803 Steinhagen

ist am 13.09.2018, um 09:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Manuel Sack, Gerichtstr.
3, 33602 Bielefeld bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 694/18
Amtsgericht Bielefeld, 13.09.2018

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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