Forderungsprüfung
ELOOP GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur ELOOP GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 1513 IN 1193/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 1193/24
- Registerbezug
- München, HRB 265918
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Carsharing, digitales Flottenmanagement und Blockchain-basierte Mobilitätslösungen und Beteiligungsmodelle.
Veröffentlichungstext
1513 IN 1193/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ELOOP GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hofer Leroy und Prugger Nico
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 265918
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 bis 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ELOOP GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hofer Leroy und Prugger Nico
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 265918
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 bis 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2026