Forderungsprüfung
Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt)
Worms
Das Amtsgericht Worms hat zur Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 12 IN 42/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Worms
- Aktenzeichen
- 12 IN 42/23
- Registerbezug
- Mainz, HRB 49022
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 42/23
08.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. Gfin Ella Kindsvater, Herrnsheimer Hauptstraße 62, 67550 Worms (AG Mainz, HRB 49022),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstraße 1, 24103 Kiel,
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 04.08.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 08.07.2026
- Insolvenzgericht -
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 42/23
08.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. Gfin Ella Kindsvater, Herrnsheimer Hauptstraße 62, 67550 Worms (AG Mainz, HRB 49022),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstraße 1, 24103 Kiel,
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 04.08.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 08.07.2026
- Insolvenzgericht -