Forderungsprüfung
ELKA Technik GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur ELKA Technik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen 505 IN 19/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 19/23
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 83692
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Installation, Wartung und Prüfung von elektrischen Anlagen, Heizungsanlagen, Sanitäranlagen, raumlufttechnischen Anlagen und Kälteanlagen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83692 eingetragenen ELKA Technik GmbH, Reisholzer Werftstraße 38-42, 40589 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Diana Dancker, Schillstraße 2, 40599 Düsseldorf
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
505 IN 19/23
Amtsgericht Düsseldorf, 06.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83692 eingetragenen ELKA Technik GmbH, Reisholzer Werftstraße 38-42, 40589 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Diana Dancker, Schillstraße 2, 40599 Düsseldorf
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
505 IN 19/23
Amtsgericht Düsseldorf, 06.08.2026