Insolvenzbekanntmachung
eigenART GmbH
Kamp-Lintfort
Das Amtsgericht Cottbus hat zur eigenART GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2026, Aktenzeichen 63 IN 474/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 474/25
- Registerbezug
- Kleve, HRB 8643
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 27.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2007
- Stammkapital
- 175.001 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist es, den Vertrieb von Geschenkartikeln und Grußkarten deutschlandweit bzw. weltweit zu organisieren, Design und Produktion von Karten und Geschenkartikeln deutschlandweit bzw. weltweit und Vergabe von Lizenzen auch im Ausland.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Gläubigerversammlung (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
63 IN 474/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
eigenART GmbH, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 18, 47475 Kamp-Lintfort, derzeit: Zweigniederlassung, Kiesgrubenweg 28, 04910 Elsterwerda, vertreten durch die Geschäftsführer Bert Bittcher und Bernhard Drochtert
Registergericht: Amtsgericht Kleve Register-Nr.: HRB 8643
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Christian Herbert & Harald Zeman, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim
Die Tagesordnung für die 1. Gläubigerversammlung am 10.06.2026 im schriftlichen Verfahren wird in Bezug auf die Beschlussfassung nach § 160 InsO wie folgt konkretisiert:
Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO die Genehmigung der Verwertung des Warenlagers im Ganzen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.06.2026 Einwendungen gegen diesen Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus erhoben werden.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 27.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
eigenART GmbH, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 18, 47475 Kamp-Lintfort, derzeit: Zweigniederlassung, Kiesgrubenweg 28, 04910 Elsterwerda, vertreten durch die Geschäftsführer Bert Bittcher und Bernhard Drochtert
Registergericht: Amtsgericht Kleve Register-Nr.: HRB 8643
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Christian Herbert & Harald Zeman, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim
Die Tagesordnung für die 1. Gläubigerversammlung am 10.06.2026 im schriftlichen Verfahren wird in Bezug auf die Beschlussfassung nach § 160 InsO wie folgt konkretisiert:
Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO die Genehmigung der Verwertung des Warenlagers im Ganzen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.06.2026 Einwendungen gegen diesen Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus erhoben werden.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 27.05.2026