Insolvenzplan
Eichenauer GmbH & Co.KG
Hatzenbühl
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Eichenauer GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.06.2026, Aktenzeichen 3 IN 106/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 106/25
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, HRA 21029
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 11.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
3 IN 106/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029), vertr. d.: 1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kerstin Stoll, Mozartstr. 4, 76870 Kandel, (Geschäftsführerin), 1.2. Dr. Manfred Stoll, (Geschäftsführer), 1.3. Michael Doll, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf: 8.7.2026 , 11:00 Uhr SS 221
.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 08.06.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf: 8.7.2026 , 11:00 Uhr SS 221
.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 08.06.2026