Aufhebung des Verfahrens

Eichenauer GmbH & Co.KG

Hatzenbühl

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Eichenauer GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2026, Aktenzeichen 3 IN 106/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 106/25
Registerbezug
Landau in der Pfalz, HRA 21029
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
04.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

3 IN 106/25
04.09.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029),
vertreten durch:
1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Kerstin Stoll, Mozartstr. 4, 76870 Kandel, (Geschäftsführerin),
1.2. Dr. Manfred Stoll, (Geschäftsführer),
1.3. Michael Doll, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Patric Naumann, c/o Pabst Lorenz + Partner PartG mbB, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim,

wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.

Dieser Beschluss ist gem. § 258 Abs. 3 InsO öffentlich bekannt zu machen.

Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.

G r ü n d e :

Nachdem der Beschluss vom 8.7.2026, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzplan
  6. Insolvenzplan
  7. Eröffnung des Verfahrens