Forderungsprüfung
EHS-Sicherheitsdienst GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur EHS-Sicherheitsdienst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen IN 417/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 417/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 40985
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Sicherheitsdienstes.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 417/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EHS-Sicherheitsdienst GmbH, Pestalozzistraße 3 und 5, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hoyer Ernst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Fürther Straße 244b, 90429 Nürnberg, Gz.: 050213-23
1. Die Prüfung der bis 05.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EHS-Sicherheitsdienst GmbH, Pestalozzistraße 3 und 5, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hoyer Ernst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Fürther Straße 244b, 90429 Nürnberg, Gz.: 050213-23
1. Die Prüfung der bis 05.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.10.2026