Sicherungsmaßnahme

Effing GmbH

Gronau

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Effing GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.09.2023, Aktenzeichen 78 IN 39/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
78 IN 39/23
Registerbezug
Coesfeld, HRB 5564
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
13.09.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Markus Freitag
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie die Durchführung von Kraftfahrzeugreparaturen aller Art. Die Gesellschaft ist des weiteren berechtigt, die Geschäftsführung in einen branchengleichen oder einem branchenähnlichen Unternehmen zu übernehmen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 39/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5564 eingetragenen Effing GmbH, Alter Postweg 156, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Effing, Holunderweg 3, 48599 Gronau und Herrn Horst Effing, In den Rentengütern 20, 48599 Gronau

ist am 13.09.2023, um 11:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

78 IN 39/23
Amtsgericht Münster, 13.09.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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