Aufhebung des Verfahrens

EDT Euro Dienst Travel GmbH

Eschborn

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur EDT Euro Dienst Travel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 471/22 E-9-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 471/22 E-9-7
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108926
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
08.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 471/22 E-9-7 Das Insolvenzverfahren EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926),
vertreten durch:
1. Mehmet Kemal Yarkin, Auf der Schanz 19, 65936 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Mehmet Taner Cümbüs, Tannenweg 12, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 04.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme