Forderungsprüfung
EDT Euro Dienst Travel GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur EDT Euro Dienst Travel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2025, Aktenzeichen 810 IN 471/22 E-9-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 471/22 E-9-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 108926
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 29.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 471/22 E-9-7 - In dem Insolvenzverfahren EDT Euro Dienst Travel GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108926),
vertreten durch: 1. Mehmet Kemal Yarkin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Taner Cümbüs, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.05.2025
vertreten durch: 1. Mehmet Kemal Yarkin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Taner Cümbüs, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.05.2025